Über Uns!

Wollen auch Sie die Lebens- und Arbeitsbedingungen im Land Rheinland-Pfalz mitgestalten, das Land für die Zukunft fit machen und auch mit Leidenschaft konstruktiv querdenken? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse!

Das Land Rheinland-Pfalz als Arbeitgeber

Die Landesverwaltung ist mit fast 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den unterschiedlichsten Fachgebieten der größte Arbeitgeber im Bereich des öffentlichen Dienstes in Rheinland -Pfalz.

Sie gliedert sich in unterschiedliche Geschäftsbereiche, Ressorts genannt. Für einen schnellen Überblick finden Sie hier die Struktur der Landesverwaltung.

Bei uns erwarten Sie vielfältige, spannende und überraschend kreative Einsatzmöglichkeiten in sehr unterschiedlichen Aufgabengebieten und auf verschiedenen Ebenen der Landesverwaltung.

Wir arbeiten für das Gemeinwohl, zum Beispiel für die Polizei oder für die Kulturverwaltung. Das fördert die Arbeits- und Lebensbedingungen aller Bürgerinnen und Bürger und damit gestalten wir die Zukunft unseres Landes. Und wir sind in der glücklichen Situation auch in Krisenzeiten einen sicheren Arbeitsplatz zu haben, denn wir arbeiten in der Regel in einem Beamtenverhältnis oder in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis.

Darüber hinaus bietet auch der Landtag als das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung in seiner Verwaltung viele interessante Aufgaben für engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Vielfalt

Vielfalt: Innovations- und Erfolgsfaktor der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung

Unser Land ist bunt und vielfältig. Dies zeigt sich tagtäglich auch in der beruflichen Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichsten Menschen. Wir sind davon überzeugt, dass diese Vielfalt und Unterschiedlichkeit ein entscheidender Faktor für unsere erfolgreiche, innovative und gemeinwohlorientierte Arbeit ist.

Das Land Rheinland-Pfalz sichert und fördert die Individualität aller seiner Beschäftigten und Bediensteten mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Talenten. Gleichzeitig setzt es als öffentlicher Arbeitgeber ein eindeutiges Zeichen gegen Benachteiligungen am Arbeitsmarkt.

Ausschlaggebend bei Stellenbesetzungen der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung sind aus diesem Grund immer die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Menschen (Bestenauslese), unabhängig u. a. von Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Behinderung, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.

Wenn Sie Interesse haben, mit uns zusammen zu arbeiten und in vielfältigen Teams die Zukunft unseres Landes mitzugestalten, dann bewerben Sie sich!

Integration und Betreuung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Landes

Selbstbestimmt sein in allen Lebensbereichen - mittendrin von Anfang an. Das ist der Grundsatz der rheinland-pfälzischen Politik für und mit Menschen mit Behinderungen. Sie hat zum Ziel, Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichstellung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zur gelebten Realität werden zu lassen.
Arbeit spielt gerade bei der Verwirklichung von Selbstbestimmung eine zentrale Rolle. Eine Erwerbstätigkeit dient nicht nur dem Lebensunterhalt. Die Bewältigung täglich neuer Aufgaben stärkt die persönliche Zufriedenheit und das Selbstwertgefühl.
Der öffentliche Dienst im allgemeinen und der Landesdienst im speziellen hat bei der Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen eine soziale Verantwortung und eine besondere Vorbildfunktion.
Der Landesregierung ist es ein besonderes Anliegen, die Einstellung von Menschen mit Behinderung im Landesdienst zu fördern und ihre Kompetenzen, Kenntnisse und Erfahrungen im Arbeitsalltag gewinnbringend zu nutzen. Es gehört zum Selbstverständnis einer modernen, zukunftsfähigen Landesverwaltung, den positiven Ansatz der Inklusion auch im Rahmen der Personalauswahl und Personalentwicklung zu berücksichtigen und als öffentlicher Arbeitgeber eine Vorbildfunktion einzunehmen.
Schwerbehinderte Menschen haben auf Grund zahlreicher Rechts- und Verwaltungsvorschriften im öffentlichen Dienst eine besondere Rechtsstellung. Vor allem das Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX), das Landesbeamtengesetz, die Laufbahnverordnung, der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder und das Landespersonalvertretungsgesetz gewährleisten dies.
Darüber hinaus sollen die Anwendungsleitlinien* zur Integration und Betreuung schwerbehinderter Menschen im Öffentlichen Dienst des Landes vom 01.12.2006 dazu beitragen, die zum Schutz der schwerbehinderten Menschen bestehenden Bestimmungen und Belange dieses Personenkreises entsprechend und orientiert an den individuellen Bedürfnissen anzuwenden.

*Diese befinden sich zur Zeit in der Überarbeitung

Bezahlung

Sie erwartet eine individuelle und faire Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder dem Landesbesoldungsgesetz. Im Tarifbereich erhalten Sie eine interessante zusätzliche betriebliche Altersvorsorge bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.

Bei uns haben Sie die Chance auf eine Verbeamtung. Das bedeutet einen krisensicheren Arbeitsplatz durch ein Arbeitsverhältnis auf Lebenszeit! Außerdem sind Sie als Beamtin oder Beamter beihilfeberechtigt. Das hat zur Folge, dass Ihnen beispielsweise in Krankheits-, Geburts- und Pflegefällen zu den notwendigen Aufwendungen in angemessenem Umfang eine finanzielle Unterstützung gewährt wird.

Weitere Infos finden Sie beim Ministerium für Finanzen oder beim Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz.

Frau mit Kind

Das Land Rheinland-Pfalz ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber und ermöglicht durch entsprechende Rahmenbedingungen eine gute Balance zwischen Berufs- und Privatleben. Durch eine familien- und chancengerechte Arbeitsgestaltung werden Sie aktiv bei der individuellen Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt.

Die Ministerien und die Staatskanzlei unterliegen der Selbstverpflichtung zur Sicherung und Weiterentwicklung einer familienfreundlichen Personalpolitik. Im Rahmen der Selbstverpflichtung haben diese Beteiligten gemeinsame Mindeststandards sowie weiterführende Ziele formuliert, um dem Anspruch eines familienfreundlichen Arbeitgebers gerecht zu werden.

Andere Dienststellen der Landesverwaltung folgen den Empfehlungen der Selbstverpflichtung oder sind mit dem Zertifikat audit berufundfamilie ausgezeichnet.

Damit sind wir im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf beispielgebend in Verwaltung und Wirtschaft. Dies zeigt sich u.a. durch:

  • flexible Arbeitszeiten sowie größtmögliche Arbeitszeitsouveränität und Gestaltungsfreiheit in Form von individuellen Arbeitszeitmodellen,
  • weitreichende Gleitzeitregelungen und individuell gestaltete Teilzeitmodelle,
  • die Möglichkeit, in arbeitsintensiven Phasen Zeitguthaben anzusammeln und diese im Einklang mit den dienstlichen Belangen wieder abzubauen,
  • die Möglichkeit alternierende Telearbeit in Anspruch zu nehmen,
  • eine an den Mitarbeiterbedürfnissen orientierte Arbeitsorganisation und Führungskultur,
  • individuelle, flexible Lösungen in familiären Notsituationen,
  • Eltern-Kind-Zimmer oder Spielekiste um den Beschäftigten das Mitbringen von Kindern bei Betreuungsengpässen zu ermöglichen,
  • Ferienbetreuung in den rheinland-pfälzischen Ferien,
  • gute Möglichkeiten des Wiedereinstiegs nach einer Freistellungsphase zur Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen.

Personalentwicklung

Wir wissen: Die Landesverwaltung ist nur so gut wie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb setzen wir auf Personalentwicklung! Darum werden Sie an dem für Sie richtigen Arbeitsplatz eingesetzt und z.B. mit gezielten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt, jederzeit die an Sie gestellten Anforderungen zu erfüllen.

Durch den Einsatz der unterschiedlichsten Personalentwicklungsinstrumente wollen wir Ihre Qualifikationen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, aber auch Ihre Erwartungen und persönlichen Entwicklungsziele mit den Anforderungen und Zielen der einzelnen Dienststellen bestmöglich in Übereinstimmung bringen.

Rahmenkonzept zur Personalentwicklung

Wir haben 2015 ein ressortübergreifendes Rahmenkonzept zur Personalentwicklung für die rheinland-pfälzische Landesverwaltung eingeführt. Es enthält Mindestanforderungen zu den Personalentwicklungsmaßnahmen wie z.B. Personalgewinnung, Aus- und Fortbildung, Führungskräfteentwicklung, Gesundheitsmanagement und Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese Maßnahmen werden von unseren Dienststellen gezielt umgesetzt und evaluiert.

Integration neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Rahmen des Einarbeitungsprozesses werden Sie durch zahlreiche Maßnahmen wie zum Beispiel Einarbeitungsprogramme und Patensysteme bei der fachlichen und sozialen Integration in das neue Aufgabenumfeld unterstützt.

Gesundheitsmanagement

2 Läufer auf der Laufbahn

Die Gesundheit der Bediensteten und eine aktive Gesundheitsförderung sind uns wichtig. Gesundheit ist Voraussetzung für persönliche Zufriedenheit und Wohlbefinden. Die Arbeitswelt hat dabei – neben Familie und Freizeit – besondere Bedeutung.

Um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bediensteten zu erhalten und zu fördern, hat das Land Rheinland-Pfalz ein betriebliches Gesundheitsmanagement eingeführt. Grundlage dieses Gesundheitsmanagements ist das Rahmenkonzept „Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung“. Es setzt sich zusammen aus den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für den Arbeitsschutz und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die stark auf die Beteiligung der Bediensteten setzt und über das gesetzlich geforderte Mindestmaß deutlich hinausgeht.

Im Rahmen des Gesundheitsmanagements bieten unsere Dienststellen zahlreiche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung an. Dazu gehören beispielsweise Gesundheitstage, Workshops, Seminare und Vorträge zu unterschiedlichen Gesundheitsthemen, Informationen zu Ernährung und Bewegung, Unterstützung im Umgang mit Konflikten und Stress, individuelle Beratung bei unseren sozialen Ansprechpartnern, Sportangebote unterschiedlichster Art und vieles mehr.

Fort- und Weiterbildung

Fort- und Weiterbildung ist wichtig, denn die beruflichen Anforderungen verändern sich ständig. Das ist spannend, erfordert aber auch ein hohes Maß an Flexibilität. Hinzu kommt, dass wir uns in Zukunft auf ein längeres Arbeitsleben einstellen müssen. Mit der längeren Lebensarbeitszeit wird auch die Bedeutung kontinuierlicher Fortbildung steigen, um selbst fit für die Zukunft zu bleiben und mit neuen Arbeitsverfahren und -techniken Schritt halten zu können.

Fort- und Weiterbildung liegt deshalb sowohl im dienstlichen als auch im persönlichen Interesse und hat das Ziel,

  • die Verwendungsmöglichkeiten zu fördern,
  • Veränderungsprozesse anzuregen und zu unterstützen,
  • den Austausch mit Anderen und damit die Netzwerkbildung zu fördern.

Fort- und Weiterbildung fördert den beruflichen aber auch den persönlichen Erfolg durch Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Und unsere Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen können sich mehr als sehen lassen! Hier ein überzeugendes Beispiel.

Zudem haben Sie innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren Anspruch auf zehn Arbeitstage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz.

Mehr zum Stichwort "Individuelle Förderung" finden Sie unter "Karrieremöglichkeiten".