Beschäftigte/r (m/w/d) im Allgemeinen Vollzugsdienst mit dem Ziel der späteren Übernahme als Beamtenanwärter*Innen für den Allgemeinen Vollzugsdienst (2. EA)
- Stellenangebotsart
- Im Beruf
- Arbeitgeber/Dienstherr
- Land Rheinland-Pfalz
- Einsatzdienststelle
- Justizvollzugsanstalt Zweibrücken
- Arbeitsort
- Zweibrücken
- Beginn der Tätigkeit
- Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Offene Stellen
- 3
- Arbeitszeit
- 38,5 Stunden /Woche im Schichtdienst (Früh-, Spät-, Tag- und Nachtdienst, Dienst an Wochenenden und Feiertagen)
- Stellenbeschreibung
Die Justizvollzugsanstalt Zweibrücken ist eine Einrichtung für den Vollzug von Untersuchungshaft und Freiheitsstrafen an männlichen Gefangenen mit einer Vollstreckungsdauer bis 8 Jahren, für weibliche Strafgefangene und weibliche Jugendstrafgefangene.
Sie ist zudem die zentrale Justizvollzugseinrichtung für die berufliche Aus- und Weiterbildung der Inhaftierten des Landes Rheinland-Pfalz.
Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes sind überwiegend auf den Abteilungen und in den Wohngruppen zur Betreuung und Beaufsichtigung von Gefangenen eingesetzt. Hinzu kommen die Mitwirkung an der Behandlung von Gefangenen (z. B. Betreuungsgespräche), die Beteiligung im Rahmen der Vollzugs- und Eingliederungsplanung und die Versorgung der Inhaftierten. Weitere Einsatzmöglichkeiten bestehen beispielsweise im Fahrdienst, in der Transportabteilung, im Pfortendienst und bei der Besuchsüberwachung sowie im Verwaltungsbereich. Darüber hinaus in den Ausbildungs- und Arbeitsbetrieben für Gefangene, im Versorgungsbereich (z.B. Küche) und im Sanitätsbereich.Besonders gute Vorraussetzungen für eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst des Allgemeinen Vollzugsdienstes bringen Sie mit, wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einer der folgenden Berufsgruppen absolviert haben:
Rettungssanitäter/-innen und Rettungsassistenten
Köche/-innen
Hauswirtschafter/-innen
Kfz-Mechatroniker/-innen
Zerspanungsmechaniker/-innen
Werkzeugmechaniker/-innen
Schweißer/-innen
Maurer/-innen
Elektroniker/-innen
Schreiner/-innen bzw. Tischler/-innen
Scheider/-innen
Polsterer/-innen
Buchbinder/-innen bzw. Buchfertiger/-innen
oder in verwandten handwerklichen Berufen
Die Zuordnung zu einer der oben genannten Berufsgruppen erfolgt erst nach der erfolgreich abgeschlossenen Laufbahnausbildung und richtet sich nach dem konkreten personellen Bedarf, der persönlichen Eignung und ggf. den besonderen beruflichen Qualifikationen der Bediensteten.
Wir sind stets bestrebt, darüber hinaus Erfahrungen aus unterschiedlichsten Ausbildungs- und Berufszweigen in den Justizvollzug einfließen zu lassen und sehen daher, unabhängig vom jeweiligen Berufsbild, jeder Bewerbung für den Justizvollzugsdienst erfreut entgegen.
Aufgrund geschlechtsspezifischer Aufgaben werden im Stationsdienst des Frauenvollzuges überwiegend weibliche Bedienstete und im Männervollzug überwiegend männliche Bedienstete eingesetzt. Ein geschlechterübergreifender Personaleinsatz ist aber in begrenztem Rahmen möglich und erwünscht.
Darüber hinaus suchen wir auch immer wieder zeitbefristete Beschäftigte als Personalersatz für vorübergehend unbesetzte Beamtenstellen (Elternzeit usw.). Die Einstellungsvoraussetzungen entsprechen im Wesentlichen den Anforderungen für die Einstellung in die Beamtenlaufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes. Die zeitliche Befristung dauert je nach Vertragsverhältnis 1 bis 2 Jahre mit dem Ziel der späteren Übernahme als Beamtenanwärter (m/w/d) für den Vorbereitungsdienst des allgemeinen Vollzugsdienstes. Für die Übernahme müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis der Laufbahn des 2. Einstiegsamtes des allgemeinen Vollzugsdienstes (z.B.: Mindestalter von 18 Jahre, Höchstalter: 39 Jahre, Polizeidiensttauglichkeit) vorliegen.
- Bildungsabschluss
- qualifizierter Sekundarabschluss I oder
- die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
- die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
- Anforderungen
Sie sollten über ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, gute Fähigkeiten im Umgang mit Menschen, Organisationstalent und eine gute Auffassungsgabe verfügen. Die Arbeit im Team bereitet Ihnen Freude und Sie arbeiten engagiert und flexibel an den Zielen des Strafvollzuges mit.
Das Bewerberauswahlverfahren umfasst insbesondere einen sportmotorischen Leistungstest, einen psychologischen Eignungstest und ein mündliches Vorstellungsgespräch.
Nähere Informationen zum Berufsbild und zum sportmotorischen Leistungstest finden Sie unter:
- Sonstiges
Die Einstellung erfolgt zunächst in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis nach dem TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden im Schichtdienst (Früh-, Spät- und Nachdienst, Dienst an Wochenenden und Feiertagen)
Die zeitliche Befristung dauert je nach Vertragsverhältnis ein bis zwei Jahre mit dem Ziel der späteren Übernahme in den Vorbereitungsdienst für Beamtinnen und Beamte des Vollzugsdienstes der Laufbahn des 2. Einstiegsamtes.Nach entsprechender Bewährung im Beschäftigtenverhältnis, kann im Rahmen freier Stellen die Übernahme in den Vorbereitungsdienst für Beamtinnen und Beamte des Vollzugsdienstes der Laufbahn des 2. Einstiegsamtes (ehemals mittlerer Dienst)erfolgen, wobei die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis der Laufbahn des 2. Einstiegsamtes des Vollzugsdienstes (z.B.: Mindestalter von 18 Jahre, Höchstalter: 39 Jahre, Polizeidiensttauglichkeit) vorliegen müssen.
- Bewerbungsadresse
-
Land Rheinland-Pfalz
Justizvollzugsanstalt Zweibrücken
Johann-Schwebel-Straße 33
66482 Zweibrücken - E-Mailadresse für Anfragen
- Personalstelle.JVAZW@vollzug.jm.rlp.de
- Zusätzliche Bewerbungsarten
- E-Mail,Brief
- Internetadresse des Arbeitgebers
- https://jvazw.justiz.rlp.de/
- Anlagen zur Bewerbung
Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen an die Personalverwaltung der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken.
Bitte verzichten Sie auf die Übersendung von Bewerbungsmappen und Originalen, da die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden. Bei Bewerbungen via Mail bitten wir darauf zu achten, dass die Gesamtgröße der Anhänge 5 Megabyte nicht überschreitet sowie die Bewerbungsunterlagen als eine zusammenhängende Datei versendet werden. Die datenschutzrechtliche Vernichtung nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird garantiert.
Sie können sich fortlaufend für mehrere Einstellungstermine eines jeden Jahres bewerben.
Hinweise zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren
Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns beworben haben.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb möchten wir Sie nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. dem Landesdatenschutzgesetz darüber informieren, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten.
Diese Datenschutzhinweise gelten ergänzend zu unserer bestehenden allgemeinen Datenschutzerklärung, in der Sie konkrete Informationen dazu erhalten, wie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Webseitenbesuchs oder bei nicht bewerbungsspezifischen Themen verarbeitet werden.
1. Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und des rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die
Justizvollzugsanstalt Zweibrücken,
vertreten durch den Leiter der Justizvollzugsanstalt
Johann-Schwebel-Str. 33
66482 Zweibrücken
Tel.: 06332/486-0
E-Mail: poststelle.jvazw(at)vollzug.jm.rlp.de
Website: www.justiz.rlp.de2. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Die Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
Amtsrat Thomas Reichert
Justizvollzugsanstalt Zweibrücken
Johann-Schwebel-Str. 33
66482 Zweibrücken
Deutschland
Tel.: 06332/486-330
E-Mail: thomas.reichert(at)vollzug.jm.rlp.de
Website: www.justiz.rlp.de3. Zweck der Datenerfassung und -verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten für den Zweck Ihrer Bewerbung für ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis und das damit verbundene Auswahlverfahren, soweit dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses mit uns erforderlich ist.
4. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Wir sammeln und speichern alle Daten, die Sie uns im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur Verfügung stellen. Dies beinhaltet folgende Daten:
- Personendaten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Schulabschluss, ggf. Schwerbehinderung)
- Kommunikationsdaten (Telefonnummer, Mobilfunknummer, Fax-Nummer, E-Mailadresse)
- Daten zur Ausbildung (Schule, Berufsausbildung, Studium, Promotion, Habilitation)
- Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse
- Angaben zu sonstigen Qualifikationen (z. B. Sprach- und PC-Kenntnisse)
- Bewerbungsfoto
Darüber hinaus betrifft dies auch alle anderen Daten, die Sie uns übermitteln, einschließlich aller Korrespondenzen, die Sie während des Bewerbungsprozesses mit uns führen. Hierunter können auch besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten oder Daten zu einer Schwerbehinderung fallen, die sie uns mitteilen.
Ggf. können obige Daten über Sie auch aus anderen Quellen erhoben werden.
5. Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 und Art 88 EU-DSGVO i. V. m. § 20 Abs. 1 S. 1 LDSG, gegebenenfalls i. V. m. Art. 9 EU-DSGVO i. V. m. § 20 Abs. 3 LDSG. Es können auch beamtenrechtliche Regelungen, etwa zum Personalaktenrecht, einschlägig sein.
Soll Ihre Bewerbung für andere offene Stellen bei der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken berücksichtigt werden bzw. möchten Sie bei einer Absage in unseren Bewerberpool aufgenommen werden, benötigen wir hierzu eine Einwilligungserklärung von Ihnen.
Weiterhin können wir personenbezogene Daten über Sie verarbeiten, soweit dies zur Abwehr von geltend gemachten Rechtsansprüchen aus dem Bewerbungsverfahren gegen uns erforderlich ist. Rechtsgrundlagen sind dabei Art. 6 Abs. 1, Buchstabe f DSGVO und Art. 9 Abs. 2 Buchstabe b und f DS-GVO sowie § 3 des Landesdatenschutzgesetzes. Das berechtigte Interesse ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
6. Zugriff und Weitergabe der Daten
Ihre Daten werden von der Personalverwaltung der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken verarbeitet und sind den Mitgliedern der Einstellungskommission zugänglich. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen dieses Bewerbungsverfahrens gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Die Postsendung bzw. das E-Mail-Postfach, an das Sie Ihre Bewerbung richten, wird nur von den zuständigen Beschäftigten der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken bearbeitet. Im weiteren Prozess wird Ihre E-Mail mit der Bewerbung und den Anlagen gespeichert und weiterverarbeitet. Zugriff auf die gespeicherten Daten haben auch die am Auswahlverfahren unmittelbar beteiligten Personen.
Die personenbezogenen Daten werden der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage deren gesetzlicher Beteiligungsrechte offengelegt.
7. Aufbewahrung und Löschung der Daten
Für den Fall, dass Ihre Bewerbung Erfolg haben sollte, werden die unter Ziffer 4 dieses Hinweises genannten personenbezogenen Daten in die Personalakte übernommen.
Sollte es nicht zu einer Einstellung kommen, werden die Daten nach den gesetzlichen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung unverzüglich nach Abschluss des Auswahl- und Bewerbungsverfahrens gelöscht (§ 20 Abs. 6 S. 1 1. Halbsatz des Landesdatenschutzgesetzes), sofern Sie uns nicht eine Einwilligung zur längeren Aufbewahrung (Bewerberpool) erteilt haben oder die Speicherung wegen eines bereits anhängigen oder wahrscheinlich zu erwartenden Rechtsstreits erforderlich ist (§ 20 Abs. 6 LDSG).
8. Rechte der betroffenen Person
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Löschung Ihrer Daten oder ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung als Rücknahme der Bewerbung gilt. Sie scheiden daher automatisch aus dem Bewerbungs- und Einstellungsverfahren aus.
- Ende der Bewerbungsfrist
- 31.12.2025