Sachbearbeitung (w/m/d) für die Umgebungslärmrichtlinie und Lärmkartierung

Stellenangebotsart
Im Beruf
Arbeitgeber/Dienstherr
Land Rheinland-Pfalz
Einsatzdienststelle
Landesamt für Umwelt
Arbeitsort
Mainz
Beginn der Tätigkeit
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Offene Stellen
1
Befristete Beschäftigung
unbefristet
Arbeitszeit
Vollzeit
Stellenbeschreibung

Im Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz - ist für die Abteilung 2 „Gewerbeaufsicht“ im Referat 26 „Lärm, Erschütterungen und nichtionisierende Strahlung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet und in Vollzeit zu besetzen:

 

Sachbearbeitung (w/m/d)

für die Umgebungslärmrichtlinie und Lärmkartierung

- in Entgeltgruppe 10 TV-L -

 

Das Landesamt für Umwelt ist die obere Umwelt- und Arbeitsschutzbehörde des Landes Rheinland-Pfalz. Es liefert mit Messungen und fachlichen Beratungen die Grundlagen für die Information von Bürgerinnen und Bürgern sowie für Entscheidungen von Verwaltung und Politik zu Themen wie zum Beispiel Naturschutz und Landschaftspflege, Abfall und Bodenschutz, Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz, Arbeits- und Verbraucherschutz sowie Luftreinhaltung.

Das Referat 26 „Lärm, Erschütterungen und nichtionisierende Strahlung“ ist für die landesweite Lärmkartierung verantwortlich und erstellt für alle Gemeinden in Rheinland-Pfalz die Lärmaktionspläne. Nach der EU-Umgebungslärm-Richtlinie müssen alle fünf Jahre Lärmkarten für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen erstellt, überprüft und überarbeitet werden. Auf Basis dieser Lärm­karten sind sodann Lärmaktionspläne auszuarbeiten, in denen Lärmprobleme dargestellt und Maßnahmen zu deren Beseitigung aufgezeigt werden.

Das Aufgabengebiet der ausgeschriebenen Stelle umfasst insbesondere:

  • Erstellung von Lärmkarten
  • Mitwirkung an der Erstellung von Lärmaktionsplänen
  • Mitwirkung an der
    • Ermittlung von Lärmindizes durch Berechnungen und Messungen
    • Erstellung von Lärmgutachten und fachtechnische Überprüfung von Lärmgutachten im Rahmen von Genehmigungsverfahren
    • Durchführung von Erschütterungsmessungen
    • Messung und Beurteilung von elektromagnetischen Feldern
    • Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen und
    • Messung von Verkehrs-, Schienen- und Fluglärm

Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, liegt ein Schwerpunkt in der guten Kommunikation mit den Gemeinden und der umfassenden Information und Beteiligung der Öffentlichkeit.

Der Anteil am Außendienst innerhalb von Rheinland-Pfalz beträgt zwischen 20 und 50 Prozent, Nachtmessungen fallen auch an.
 

Die Einstellung erfolgt im Beschäftigtenverhältnis auf Grundlage des Tarifvertrags der Länder (TV-L) in Entgeltgruppe 10 TV-L, sofern und soweit die tariflichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen und organisatorischen Möglichkeiten entsprochen werden kann.

 

Wir bieten Ihnen

  • einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit einer freundlichen und wertschätzenden Arbeitsatmosphäre sowie moderner Arbeitsplatzausstattung,
  • die Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen,
  • eigenverantwortliches Arbeiten,
  • mobiles Arbeiten und flexible Arbeitszeiten im Gleitzeitrahmen (sofern dienstlich möglich),
  • Standortsicherheit im Stadtgebiet Mainz,
  • eine große Bandbreite an fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildungen,
  • Vergünstigungen für den öffentlichen Personennahverkehr (Job-Ticket),
  • eine überwiegend arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (bei Vorliegen der Voraussetzungen) sowie
  • die verlässlichen Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, z.B.
    • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (bei Bewährung in der Probezeit)
    • 30 Tage Urlaub
    • Jahressonderzahlung.

Ansprechpartner für Fragen zum Aufgabengebiet ist Herr Schmitt, Leiter Referat 26 „Lärm, Erschütterungen, nicht ionisierende Strahlung“, unter Tel. 06131 6033-1271. Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet gerne Frau Braun, Personalreferat, unter Tel. 06131 6033-1118.

Ihre aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, tabellarischer beruflicher und persönlicher Werdegang, Zeugnisse) senden Sie bitte unter Angabe

 

der Kennziffer 1-2-2025

bis zum 16. Februar 2025

 

ausschließlich per eMail an bewerbungen(at)lfu.rlp.de .

 

Bei Einsendung der Unterlagen per E-Mail sollte der beigefügte Anhang aus einer PDF-Datei bestehen, die nicht größer als 4 MB ist. In den Dokumenten enthaltene Links auf Internet-Seiten werden bei der Bewertung der Bewerbung nicht mit einbezogen. Bewerbungen an eine andere als die angegebene E-Mail-Adresse werden nicht berücksichtigt.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz zu.

 

Landesamt für Umwelt

- Referat Personal, Recht, Aus- und Fortbildung -

Kaiser-Friedrich-Straße 7

55116 Mainz

http://www.lfu.rlp.de

E-Mailadresse: bewerbungen(at)lfu.rlp.de

Bildungsabschluss

Voraussetzungen für die Bewerbung sind:

  • ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium (Bachelor bzw. Diplom FH) der Studienfachrichtungen Akustik, Elektrotechnik, Umwelttechnik, Geografie oder in einer vergleichbaren Studienfachrichtung
  • ein gültiger Führerschein der Klasse B (alt: Klasse III) und Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen bzw. Fahrdienst durch eine Arbeitsassistenz im Sinne des SGB IX
  • die Bereitschaft, Außendienst auch außerhalb der regulären Arbeitszeit zu leisten.
Anforderungen

Darüber hinaus werden erwartet:

  • sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache (mindestens vergleichbar Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
  • gute DV-Kenntnisse, vor allem Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulations­programme,

Von Vorteil sind:

  • Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der EU-Umgebungslärmrichtlinie insbesondere der Lärmaktionsplanung,
  • Kenntnisse und Erfahrungen mit Lärmprognosen
  • Kenntnisse im Bereich der Verarbeitung von Geodaten mit Geografischen Informationssystemen (GIS),
  • Erfahrung mit der Auswertung von Messergebnissen und Gestaltung von anschaulichen Grafiken und Karten,
  • Kenntnisse im Bereich der Akustik,
  • Erfahrungen im Bereich Lärmmessung und Schallausbreitungsberechnung,
  • eigenes Kraftfahrzeug und die Bereitschaft, dieses auch im Außendienst einzusetzen,
  • gute Englischkenntnisse (vergleichbar mindestens Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
  • ein gültiger Führerschein der Klasse C1 (alt: Klasse III)

Gesucht wird eine zuverlässige, engagierte, gut organisierte, verantwortungsbe­wusste und belastbare Persönlichkeit mit schneller Auffassungsgabe und Entschluss­kraft, die gerne selbständig und in einem kleinen Team arbeitet, handlungsorientiert aufgestellt ist und die Bereitschaft mitbringt, sich rasch in wechselnde Aufgaben­stellungen einzuarbeiten.

Bewerbungsadresse
Land Rheinland-Pfalz
Landesamt für Umwelt
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
E-Mailadresse für Anfragen
bewerbungen@lfu.rlp.de
Zusätzliche Bewerbungsarten
E-Mail
Internetadresse des Arbeitgebers
http://www.lfu.rlp.de
Ende der Bewerbungsfrist
16.02.2025