Diplom-Rechtspflegerin (FH) / Diplom-Rechtspfleger (FH) (m/w/d) - Duales Studium im Bereich der JUSTIZ -

Stellenauschreibungen

  • Dipl.-Rechtspfleger/in (FH) <m/w/d>

    Arbeitgeber/Dienstherr
    Land Rheinland-Pfalz
    Einsatzdienststelle
    An einem Landgericht, Amtsgericht oder einer Staatsanwaltschaft im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken
    Beginn der Tätigkeit
    01.09.2025
  • Diplom-Rechtspfleger / in (FH)

    Arbeitgeber/Dienstherr
    Land Rheinland-Pfalz
    Einsatzdienststelle
    - Amtsgerichte und Staatsanwaltschaften im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
    Beginn der Tätigkeit
    01.09.2025

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen als Fachjuristinnen und Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften hoheitliche Aufgaben wahr. Als selbständiges Organ der Rechtspflege entscheiden sie sachlich unabhängig und eigenverantwortlich. Bei ihren Entscheidungen sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger daher nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Ihre Stellung ist insoweit mit der von Richterinnen und Richtern vergleichbar.

Der Aufgabenbereich ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um ehemals richterliche Aufgaben.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind u. a. in folgenden Aufgabengebieten tätig:

  • Grundbuchsachen (z. B. Entscheidung über Anträge auf Eintragung neuer Grundstückseigentümer),
  • Familien- und Betreuungssachen (z. B. Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen, Verpflichtung und Kontrolle von Betreuern, Vormündern und Pflegern sowie Überwachung deren Tätigkeit),
  • Nachlasssachen (z. B. Erteilung von Erbscheinen und Testamentseröffnungen),
  • Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen, Insolvenzverfahren,
  • Registersachen (Entscheidung über fast alle Eintragungen in Registersachen,  im Handels-, Genossenschafts- Güterrechts- oder Vereinsregister),
  • Strafsachen (z. B. Vollstreckung von Freiheitsstrafen) und
  • Rechtsantrags- und Beratungshilfestelle.

Außerdem können die Beamtinnen und Beamten auch im Bereich des Justizmanagements (z. B. als Geschäftsleiterin oder Geschäftsleiter eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft) und als Lehrkräfte bei der Nachwuchsausbildung eingesetzt werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, nach einer 15-monatigen Zusatzausbildung als Amtsanwältin oder Amtsanwalt bestimmte Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft (z. B. Durchführung von Ermittlungen, Anklageerhebung) zu übernehmen.

Schülerpraktika:
Für interessierte Schülerinnen und Schüler ist es möglich, ein Praktikum bei einem Amtsgericht oder einer Staatsanwaltschaft zu absolvieren. Bewerbungen sind frühzeitig vor dem gewünschten Termin schriftlich an die Justizbehörde der Wahl zu richten. Es empfiehlt sich, dort zunächst vorab telefonisch bei der Geschäftsleiterin oder dem Geschäftsleiter die Möglichkeit eines Praktikums und die Einzelheiten der Bewerbung zu erfragen.

Junger Mann vor Menschengruppe

Voraussetzung

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer

  • die gesetzlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.,
  • nach seinen charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für den Rechtspflegedienst geeignet ist und
  • eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung besitzt oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist.

Darüber hinaus erwarten wir eine gute Ausdrucksfähigkeit, Organisationsgeschick und Selbstständigkeit. Sie sollten Verantwortungsbewusstsein, Urteilskraft und Entscheidungsfreude mitbringen. Außerdem sind Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie bürgerorientiertes Handeln von Vorteil.

Ausbildungsinhalt

Die praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage vermittelt die Kenntnisse, Methoden und praktischen Fähigkeiten, welche für die spätere Wahrnehmung der Rechtspflegeraufgaben und einen zügigen Berufseinstieg erforderlich sind. Kennzeichnend ist ein Wechsel von theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitten.
Der Vorbereitungsdienst umfasst ein Studium an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen und eine praktische Ausbildung bei einem Amtsgericht, einem Landgericht und einer Staatsanwaltschaft in Wohnortnähe. Die praktische Ausbildung wird durch eine wöchentliche Arbeitsgemeinschaft ergänzt.

Beginn und Dauer der Ausbildung

Beginn und Dauer des Vorbereitungsdienstes - Das duale Studium beginnt jeweils zum 1. September eines Jahres und dauert 3 Jahre.

Ausbildungsentgelte/-bezüge

Während des Vorbereitungsdienstes erhalten die Anwärterinnen und Anwärter monatliche Bezüge in Höhe von derzeit ca. 1.517,85 Euro*.

*Der angegebene Betrag dient der Orientierung und unterliegt Änderungen.

 Nähere Informationen finden Sie in den vom Landesamt für Finanzen veröffentlichten Gehaltstabellen.

Jahresurlaub

Jahresurlaub während des Vorbereitungsdienstes umfasst 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche.

Ausbildungsdienststellen

Gerichte und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz