Polizeikommissar-Schulische Ausbildung zur Staatlich geprüfte Assistentin / Staatlich geprüfter Assistent für Polizeidienst und Verwaltung (m/w/d)
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Der Polizeiberuf ist mehr als nur ein Job. Im Team haben Einsatzkräfte täglich mit neuen Lebenssachverhalten der Bürgerinnen und Bürgern zu tun, die gemeinschaftlich und kooperativ bewältigt werden.
Die Vielfältigkeit der Polizeiarbeit macht den Beruf abwechslungsreich. Dabei steht nicht nur die Aufgabe, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen im Vordergrund, sondern u.a. auch Gefahren abzuwehren und Verkehrssicherheitsaufgaben wahrzunehmen.
Im verantwortungsvollen Umgang mit Menschen werden Polizeibeamtinnen und -beamte nicht selten an die Grenze ihrer Belastbarkeit geführt, so dass sportliche Fähigkeiten, Ausdauer, Schnelligkeit und Koordination unabdingbar sind. Konfliktfähigkeit und Stressresistenz helfen Belastungsspitzen aufzufangen.
Die Herkunft spielt keine Rolle; Sprachkenntnisse sowie interkulturelle und soziale Kompetenz sind wichtig. Daneben fördert das Land Rheinland-Pfalz Spitzensportler und passt deren Studium den individuellen Trainings- und Wettkampfterminen an.
Voraussetzung
- Qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife, Realschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss) mit mindestens 3,0
- Höchstalter 24 Jahre (bei Eintritt in den Bildungsgang darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein)
- Mindestgröße 162 cm
- Polizeidiensttauglichkeit
- Keine Vorstrafen, kein laufendes Ermittlungsverfahren
- Bereitschaft, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
- Deutsche/r Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger oder Staatsbürgerin bzw. Staatbürger eines EU-Staates oder Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger eines Nicht-EU-Staates mit eine Niederlassungserlaubnis
Ausbildungsinhalt
In Rheinland-Pfalz wird eine Ausbildung im zweiten Einstiegsamt seit einigen Jahren nicht mehr angeboten.
Allerdings besteht für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss die Möglichkeit, im Rahmen einer zweijährigen vollschulischen Ausbildung die Fachhochschulreife zu erwerben und gleichzeitig auf den Polizeiberuf vorbereitet zu werden.
Die Berufsbildenden Schulen in Ludwigshafen, Bad Kreuznach und Lahnstein bieten den Bildungsgang "Polizeidienst und Verwaltung" an der Höheren Berufsfachschule an, der in enger Kooperation mit der Polizei durchgeführt wird.
Mit bestandener Prüfung ist die Absolventin oder der Absolvent berechtigt, die Bezeichnung "Staatlich geprüfte Assistentin" oder "Staatlich geprüfter Assistent für Polizeidienst und Verwaltung" zu führen. Das Bestehen der Fachhochschulreifeprüfung berechtigt zum Studium an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz und jeder anderen Fachhochschule der Bundesrepublik Deutschland.
Im Bachelorstudiengang Polizeidienst werden die fachtheoretischen und berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die junge Polizeikommissarinnen oder junge Polizeikommissare in ihrem Beruf benötigen. Der Bachelorstudiengang ist ein dualer Präsenzstudiengang. "Dual" bedeutet, dass fachtheoretische und berufspraktische Inhalte entsprechend den Anforderungen des Polizeiberufs zusammengefasst wurden.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums, verleiht die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz den international anerkannten Hochschulgrad "Bachelor of Arts" (B.A.). Da dann auch die Voraussetzungen als Polizeibeamtin bzw. Polizeibeamter im dritten Einstiegsamt erfüllt sind, erfolgt die Ernennung zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Beginn und Dauer der Ausbildung
Der zweijährige Bildungsgang an der Höheren Berufsfachschule "Polizeidienst und Verwaltung" beginnt jährlich nach den rheinland-pfälzischen Sommerferien zum Anfang des neuen Schuljahres. Die anschließende Ausbildung beginnt am 1. Oktober und dauert drei Jahre.
Eine Bewerbung erfolgt in schriftlicher Form an der Berufsbildenden Schule. Die notwendigen Unterlagen hierfür sind als Download erhältlich.
Ausbildungsentgelte/-bezüge
Während der schulischen Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt.
In der sich anschließenden Ausbildung im Bachelorstudiengang Polizeidienst erhalten Anwärterinnen und Anwärter dann ca. 1.307,85 monatlich.
* Der angegebene Betrag dient der Orientierung und unterliegt Änderungen.
Jahresurlaub
Der Jahresurlaub umfasst 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche.
Ausbildungsdienststellen
Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz / Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen.